6ixty2 & SALON zur Petra

6ixty2 · SALON zur Petra · Ein Haus im Grünen · DEIN PLATZ ZUM FEIERN!

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Inhaltsbereich: AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter

Die Webseiten „dein-platz-zum-feiern.de“, „6ixty2.de“, „salonzurpetra.de“ und "einhausimgruenen.de" sowie die Lokalitäten
„6ixty2“, Fichardstrasse 62 in 60322 Frankfurt am Main,
„SALON zur Petra“, Taunusstrasse 78 in 63067 Offenbach am Main und
„Ein Haus im Grünen“ Am Erlenbruch 131 in 60386 Frankfurt am Main
werden von

Dein Platz zum Feiern
Wallauer & Kelbler GbR
Inhaber: Frank Wallauer und Tatjana Kelbler

Taunusstrasse 78
63067 Offenbach
E-Mail: mail@dein-platz-zum-feiern.de

betrieben.

2. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen der Wallauer & Kelbler GbR gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Räumen und Flächen der vom Anbieter betriebenen Lokalitäten zur Durchführung von privaten und geschäftlichen Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Wallauer & Kelbler GbR. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Webseiten „dein-platz-zum-feiern.de“, „6ixty2.de“, „salonzurpetra.de“ und "einhausimgruenen.de" und deren Produkte. Es können direkt von diesen Webseiten Verträge über die Vermietung von Räumlichkeiten in den vom Anbieter betriebenen Lokalitäten geschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Vertragspartner

Der Vertragspartner ist für die gemieteten Räume Veranstalter.

Der Vertragspartner hat während der Veranstaltung anwesend und für den Anbieter erreichbar zu sein. Ist der Vertragspartner während der Veranstaltung nicht anwesend, hat er gegenüber dem Anbieter einen bei der Veranstaltung anwesenden Verantwortlichen zu nennen.

4. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Nutzungsüberlassung der gebuchten Räume mit der vereinbarten Ausstattung zum vereinbarten Zeitraum. Die Räumlichkeiten inkl. Inventar, Geräte und Zubehör bleiben uneingeschränkt Eigentum des Anbieters.

Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.

5. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Vereinbarung zustande. Jede Buchung, die über die Websiten „dein-platz-zum-feiern.de“, „6ixty2.de“, „salonzurpetra.de“ und "einhausimgruenen.de" vorgenommen wird, stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzungsüberlassung der ausgewählten Räumlichkeit zum ausgewählten Zeitpunkt dar. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags durch den Anbieter zustande; diese sind die Vertragspartner.

Das Veranstaltungsdetailformular ist spätestens 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung vollständig ausgefüllt an den Anbieter zu senden. Im Falle der Nichterfüllung hat der Anbieter das Recht, die Veranstaltung zu stornieren. Die Stornokosten trägt der Veranstalter.

6. Beschreibung der Veranstaltung/Besichtigung der Mieträumlichkeiten

Der Anbieter ist ständig bemüht, die auf den Webseiten „dein-platz-zum-feiern.de“, „6ixty2.de“, „salonzurpetra.de“ und "einhausimgruenen.de" präsentierten und angebotenen Veranstaltungsräumlichkeiten korrekt zu beschreiben. Der Inhalt kann jedoch geringfügigen Änderungen unterliegen. Der Anbieter ist bemüht, diese Änderungen zu aktualisieren.

Die Besichtigung der Mieträumlichkeiten ist für Interessenten ausschließlich vor den Veranstaltungen möglich. Die möglichen Besichtigungstermine sind unserem Besichtigungskalender zu entnehmen.

7. Kosten/Preise

Für die Location 6ixty2 gilt:

Der Preis für die Nutzungsüberlassung der jeweiligen Gast- und WC-Räume, die Reinigung (bei normaler Verschmutzung), die Licht- und Tontechnik, Strom, Wasser, Heizung beträgt bis zum 31. Mai 2012 99,- € (brutto) zusätzlich zu dem vereinbarten Mindestumsatz sowie der Personalpauschale.
Ab dem 1. Juni 2012 beträgt der Preis 119,- € (brutto).


Der Mindestumsatz an Getränken beträgt 400,- € und ist vom Veranstalter zu gewährleisten. Diese 400,- € können entweder vom Veranstalter teilweise, komplett oder auch von den Gästen getragen werden.

Bei einem Umsatz bis 800,- € ist eine Servicekraft inklusive. Ab einem Getränkeumsatz von mehr als 800,- € kann eine zweite Servicekraft kostenfrei gestellt werden. Wird auf Wunsch des Veranstalters eine zweite Servicekraft gestellt, jedoch der Getränkeumsatz von 800,- € nicht erreicht, ist eine Personalpauschale in Höhe von 60,- € zu zahlen.

In der Miete der Gast- und WC-Räume ist die Nutzung sämtlicher vorhandener Möbel enthalten. Equipment, Catering und sonstige Serviceleistungen sind nicht in der Miete enthalten und werden gesondert berechnet.



Für die Location SALON zur Petra gilt:

Der Preis für die Nutzungsüberlassung der jeweiligen Gast- und WC-Räume, die Reinigung (bei normaler Verschmutzung), die Licht- und Tontechnik, Strom, Wasser, Heizung beträgt 99,- € (brutto) zusätzlich zu dem vereinbarten Mindestumsatz sowie der Personalpauschale.


Der Mindestumsatz an Getränken beträgt 400,- € und ist vom Veranstalter zu gewährleisten. Diese 400,- € können entweder vom Veranstalter teilweise, komplett oder auch von den Gästen getragen werden.

Bei einem Umsatz bis 800,- € ist eine Servicekraft inklusive. Ab einem Getränkeumsatz von mehr als 800,- € kann eine zweite Servicekraft kostenfrei gestellt werden. Wird auf Wunsch des Veranstalters eine zweite Servicekraft gestellt, jedoch der Getränkeumsatz von 800,- € nicht erreicht, ist eine Personalpauschale in Höhe von 60,- € zu zahlen.

In der Miete der Gast- und WC-Räume ist die Nutzung sämtlicher vorhandener Möbel enthalten. Equipment, Catering und sonstige Serviceleistungen sind nicht in der Miete enthalten und werden gesondert berechnet.



Für die Location Ein Haus im Grünen gilt:

Der Preis für die Nutzungsüberlassung der jeweiligen Gast- und WC-Räume, die Reinigung (bei normaler Verschmutzung), die Licht- und Tontechnik, Strom, Wasser, Heizung beträgt bei Einraumnutzung 99,- € (brutto) zusätzlich zu dem vereinbarten Mindestumsatz sowie der Personalpauschale.
Wird ein weiterer Raum dazu gemietet, jedoch der Getränkeumsatz in Höhe von 1600,- € nicht erreicht, beträgt die Miet- und Reinigungspauschale 139,- €.

Der Mindestumsatz an Getränken beträgt 950,- € und ist vom Veranstalter zu gewährleisten. Diese 950,- € können entweder vom Veranstalter teilweise, komplett oder auch von den Gästen getragen werden.

Bei einem Umsatz bis 950,- € ist eine Servicekraft inklusive. Ab einem Getränkeumsatz von mehr als 950,- € kann eine zweite Servicekraft kostenfrei gestellt werden. Wird auf Wunsch des Veranstalters eine zweite Servicekraft gestellt, jedoch der Getränkeumsatz von 950,- € nicht erreicht, ist eine Personalpauschale in Höhe von 60,- € zu zahlen.

Bei einem Umsatz bis 1800,- € sind zwei Servicekräfte inklusive. Ab einem Getränkeumsatz von mehr als 1800,- € kann eine dritte Servicekraft kostenfrei gestellt werden. Wird auf Wunsch des Veranstalters eine dritte Servicekraft gestellt, jedoch der Getränkeumsatz von 1800,- € nicht erreicht, ist die Personalpauschale in Höhe von 80,- € zu zahlen.


In der Miete der Gast- und WC-Räume ist die Nutzung sämtlicher vorhandener Möbel enthalten. Equipment, Catering und sonstige Serviceleistungen sind nicht in der Miete enthalten und werden gesondert berechnet.

8. Mietdauer

Die Mietdauer beträgt 9 Stunden, jedoch bis max. 4 Uhr morgens. Darüber hinaus wird ein Overtime-Zuschlag von 20,- € für jede weitere Stunde vor 19 Uhr berechnet. Abgerechnet wird nach vollen Stunden. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

9. Zahlungsmodalitäten

Zu Beginn der Veranstaltung hat der Veranstalter eine Anzahlung zu leisten.


Für die Locations 6ixty2 und SALON zur Petra gilt:

Die Anzahlung beträgt 300,- € und wird vor dem Beginn der Veranstaltung in bar gezahlt.

Über den Restbetrag wird nach der Veranstaltung eine Rechnung gestellt. Sie ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Der gesamte vertraglich vereinbarte Preis ist unabhängig davon, ob die Räumlichkeiten oder die Ausstattung tatsächlich in dem vereinbarten Umfang vom Mieter genutzt wurden, in voller Höhe zu zahlen.


Für die Location Ein Haus im Grünen gilt:

Die Anzahlung beträgt 400,- € und wird vor dem Beginn der Veranstaltung in bar gezahlt.

Über den Restbetrag wird nach der Veranstaltung eine Rechnung gestellt. Sie ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Der gesamte vertraglich vereinbarte Preis ist unabhängig davon, ob die Räumlichkeiten oder die Ausstattung tatsächlich in dem vereinbarten Umfang vom Mieter genutzt wurden, in voller Höhe zu zahlen.

10. Bewirtung

Die gesamte Bewirtung in den Räumen obliegt dem Anbieter. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen sind zulässig. Der Veranstalter ist verpflichtet, Getränke vom Anbieter zu kaufen. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Getränke sind unzulässig.

11. Benutzung von Equipment und technischen Einrichtungen

Bei der Übergabe von Equipment und technischen Einrichtungen an den Veranstalter zur Benutzung während der Veranstaltung, sind diese vom Veranstalter auf Vollständigkeit, Sicherheit und korrekte Funktionsweise zu überprüfen. Equipment und technische Einrichtungen gelten als einwandfrei übernommen, wenn sie bei der Übernahme vom Veranstalter nicht beanstandet werden. Weisen sich nach Nutzung durch den Veranstalter Schäden auf, so erfolgt eine Reparatur bzw. ein Neukauf auf Kosten des Veranstalters. Die technische Einrichtung (Musikanlage, Beamer, Plattenspieler, CD-Player usw.) ist grundsätzlich vom Veranstalter zu bedienen, soweit im Einzelfall keine andere Regelung getroffen wird.

12. Hausrecht

Der Anbieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch beauftragte Personen betreten zu lassen.

13. Haftung des Veranstalters

Soweit bis zum Beginn der Veranstaltung vom Veranstalter keine Beanstandungen erhoben sind, gelten Mieträume und Einrichtungen als vom Veranstalter in ordnungsgemäßem Zustand übernommen.

Die genutzten Räume sowie das Anwesen mit seinen Einrichtungen sind pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. Es ist alles zu vermeiden, was zu einer Beschädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung beitragen könnte. Die Räume sind nach Beendigung der Veranstaltung in dem Zustand zurückzugeben, in welchem sie dem Veranstalter überlassen wurden.

Der Veranstalter hat dem Anbieter alle während der Mietzeit eintretenden Schäden, Defekte oder Verluste unverzüglich anzuzeigen.

Evtl. entstehende Defekte an Geräten und Beschädigungen oder Verluste an den Einrichtungsgegenständen und an den Räumlichkeiten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Für Beschädigungen und Verluste an der Mietsache und dem Gebäude, der dazugehörigen Einrichtungen und Anlagen sowie Sach- und Personenschäden, einschließlich etwaiger Folgeschäden, ist der Veranstalter ersatzpflichtig, soweit diese Schäden von ihm oder den zu seiner Veranstaltung gehörenden Gäste oder von Dritten (z.B. Caterer, DJ, Musiker, Künstler ect.) schuldhaft verursacht werden, die sich mit seinem Wissen und mit seiner Duldung oder auf seine Veranlassung hin in den Mieträumen aufhalten. Der Veranstalter trägt auch für seine Besucher gegenüber dem Anbieter das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände oder Materialien, die sie in den allgemein zugänglichen Räumen des Hauses und in den Veranstaltungsräumen hinterlassen haben.

Der Veranstalter ist verpflichtet, zur Abdeckung der vorgenannten Risiken eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen des Anbieters nachzuweisen. Der Veranstalter stellt den Anbieter von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung von Dritten gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden, frei.

14. Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist jedoch – soweit Satz 4 bzw. 5 nicht eingreifen – beschränkt auf Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Veranstalters hin bemüht sein, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Anbieter auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung vom Anbieter oder einem Erfüllungsgehilfen des Anbieters verursacht wurde. Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die wesentlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen, haftet der Anbieter auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung vom Anbieter oder einem Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden und der Höhe nach zudem auf € 20.000 für Personenschäden und auf € 5.000 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt.

Soweit dem Veranstalter entgeltlich oder unentgeltlich einen Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Anbieter nur nach Maßgabe von Satz 1.

Der Veranstalter ist verpflichtet, die vorstehend aufgeführten Haftungsbegrenzungen mit Wirkung für den Anbieter – in Form eines Vertrages zugunsten Dritter – auch mit den Teilnehmern der Veranstaltung zu vereinbaren.

15. Verlust oder Beschädigung von Sachen des Veranstalters

Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen des Anbieters. Der Anbieter übernimmt für den Verlust, den Untergang oder für die sonstige Beschädigung keine Haftung, es sei denn, dem Anbieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Veranstalter ist verpflichtet, diese Haftungsbegrenzung mit Wirkung für den Anbieter – in Form eines Vertrages zugunsten Dritter – auch mit den Teilnehmern der Veranstaltung zu vereinbaren.

Um Beschädigungen vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Anbieter ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Anbieter abzustimmen.

Vom Veranstalter mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter dem nicht nach, darf der Anbieter die Entfernung und Lagerung auf Kosten und Risiko des Veranstalters vornehmen. Fundsachen werden nur auf Anfragen, Risiko und Kosten des Veranstalters nachgesandt. Der Anbieter bewahrt zurückgelassene Sachen auf das Risiko des Veranstalters zwölf Monate auf. Die dadurch entstehenden Kosten fallen dem Veranstalter zur Last. Eine Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.

16. Ausfall der Veranstaltung

Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner die ihm bis dahin entstandenen Kosten selbst. Der Ausfall oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer fällt nicht unter den Begriff höherer Gewalt.

17. Kündigungsrecht

Der Anbieter hat das Recht, den Veranstaltungsvertrag zu kündigen, wenn durch die Veröffentlichung oder die Umstände der geplanten Veranstaltung wesentliche Interessen des Anbieters beeinträchtigt werden, oder der Anbieter berechtigten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder der Gäste zu gefährden droht. In diesem Fall stehen dem Veranstalter keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter zu.

18. Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung

Der Vertragspartner kann die Buchung seiner Veranstaltung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform ausschießlich per E-Mail widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der E-Mail-Reservierungsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

E-Mail: stornierung@dein-platz-zum-feiern.de

19. Stornierung/Stornierungskosten

Mit der E-Mail-Reservierungsbestätigung ist die Räumlichkeit zu dem vereinbarten Termin gebucht. Die Buchung der Veranstaltung kann jederzeit storniert werden. Die Stornierung ist zu richten an:

E-Mail: stornierung@dein-platz-zum-feiern.de


Für die Locations 6ixty2 und SALON zur Petra fallen pauschal folgende Stornierungskosten an:

Nach Ablauf der Widerrufsfrist bis 42 Tage vor der Veranstaltung sind Stornokosten i. H. von 80,- € zu zahlen.
- bis 42 Tage vor der Veranstaltung sind Stornokosten i. H. von 80,- € zu zahlen
- von 41 Tagen bis 28 Tage vor der Veranstaltung sind Stornokosten i. H. von 150,- € zu zahlen
- von 27 Tagen bis 14 Tage vor der Veranstaltung sind Stornokosten i. H. von 200,- € zu zahlen
- ab 13 Tage vor der Veranstaltung sind Stornokosten i. H. von 300,- € zu zahlen


Für die Location Ein Haus im Grünen fallen pauschal folgende Stornierungskosten an:

Nach Ablauf der Widerrufsfrist bis 42 Tage vor der Veranstaltung sind Stornokosten i. H. von 160,- € zu zahlen.
- bis 42 Tage vor der Veranstaltung sind Stornokosten i. H. von 160,- € zu zahlen
- von 41 Tagen bis 28 Tage vor der Veranstaltung sind Stornokosten i. H. von 300,- € zu zahlen
- von 27 Tagen bis 14 Tage vor der Veranstaltung sind Stornokosten i. H. von 400,- € zu zahlen
- ab 13 Tage vor der Veranstaltung sind Stornokosten i. H. von 600,- € zu zahlen

20. Sonderwiderrufsrecht

Ist bei der Reservierung der Veranstaltung der Veranstaltungsbeginn in weniger als 21 Tagen, muss die Buchung schriftlich von beiden Seiten bestätigt werden. Der Vertragspartner kann die Buchung seiner Veranstaltung innerhalb von drei Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform ausschließlich per E-Mail widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt der E-Mail-Reservierungsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Nach Ablauf der Dreitagesfrist gilt die Veranstaltung als fest gebucht und kann nur mit den Stornokosten gemäß Punkt 19 dieser AGB widerrufen werden.

21. Nebenabreden/Gerichtsbarkeit/Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen und haben keine Gültigkeit.

Bei Verträgen mit in- sowie ausländischen Vertragspartnern gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Frankfurt am Main.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu setzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt. Die gilt entsprechend für Regelungslücken.

Stand: 01. Juli 2011

Informationen über diese Website

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